Neue Förderrunde des Nachbarschaftsprogramms

Über das Nachbarschaftsprogramm können eingetragene Vereine eine finanzielle Förderung für Projekte, Angebote und Aktionen erhalten, die den Zusammenhalt im Quartier stärken und zu einer guten Nachbarschaft beitragen.
Um soziales Engagement zu fördern, bedarf es auch finanzieller Unterstützung. Diese ermöglicht das gemeinsam von der Stadt Dortmund und der Gemeinwohlstiftung der Sparkasse Dortmund getragene Nachbarschaftsprogramm. Antragsfrist ist der 12. September 2023.

Gefördert werden Projekte, Aktionen und Beschaffungen von Vereinen, die darauf abzielen, ehrenamtliches Engagement, Vielfalt und Toleranz, Gemeinschaft und Partizipation sowie Inklusion insbesondere im Kinder-, Jugend- und Senioren-, Gesundheits- und Behindertenbereich, im Sport, der Bildung sowie der Kunst und Kultur zu stärken.

Folgende Felder werden im Nachbarschaftsprogramm gefördert:

  • Begegnung / Höfe / Kleinkunst z. B. Projekte, die sich auf die Gestaltung von Kunst und Kultur im Quartier beziehen oder Orte der Begegnung in Höfen schaffen;
  • Teilen / Helfen / Kümmern z. B. soziale Projekte, durch die Kinder, Jugendliche, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen oder wirtschaftlich schwächere Menschen unterstützt und gestärkt werden;
  • Lernen / Bewegen / Spielen z. B. Projekte, die Bewegung von Menschen aller Altersgruppen fördern und entsprechende Angebote und Infrastrukturen in Nachbarschaften bzw. Quartieren etablieren wollen; Angebote, die für spielerisches und/oder bewegungsorientiertes Lernen, in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Trägern und Bildungseinrichtungen, umgesetzt werden;
  • Ankommen / Verstehen / Erklären z. B. Projekte, die zur Integration, zur Verselbständigung und Gemeinschaft von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, aller Altersgruppen durch Angebote beitragen und diese in Quartieren etablieren wollen.

Antragsberechtigt sind Vereine und sonstige Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Der aktuell gültige Freistellungsbescheid muss dem Antrag beigefügt werden. Bis zum 12. September muss der Antrag eingereicht werden.
Anke Weiermann, die Aktionsraumbeauftragte für Hörde ist bei der Beantragung behilflich: Schildplatz 7, 44263 Dortmund, Telefon 50 27316 aweiermann@stadtdo.de