Das Nachbarschaftsprogramm der Stadt Dortmund

bring your own seat 2024 Helmut Sanftenschneider
bring your own seat; 2024 gefördert vom Nachbarschaftsprogramm; Foto: Helmut Sanftenschneider

Förderung für neue Nachbarschaftsprojekte jetzt sichern

2022 hat die Stadt Dortmund das Nachbarschaftsprogramm initiiert. Im kommenden Jahr 2025 geht das Programm in die 8. Förderrunde.
Das Programm wird von der Gemeinwohlstiftung der Sparkasse unterstützt und fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen in der Stadt Dortmund.
Das Nachbarschaftsprogramm möchte Vereine finanziell dabei unterstützen, spannende Ideen, Projekte und Aktionen für nachbarschaftlichen Zusammenhalt, für das positive Mit- und Füreinander sowie für das Entstehen von Begegnungsmöglichkeiten in den Nachbarschaften und Quartieren in die Tat umzusetzen.
Zur Stärkung des Gemeinwohls und Stärkung demokratischer Strukturen fördert die Stadt Dortmund soziales Engagement in den Nachbarschaften und entsprechende Angebote und Aktionen bei den gemeinnützigen Vereinen in der Stadt.

Neben dem sozialen Engagement der Aktiven bedarf es dabei oft auch finanzieller Unterstützung.
Gefördert werden ehrenamtliches Engagement, Vielfalt und Toleranz, Gemeinschaft und Partizipation sowie Barrierefreiheit und Inklusion insbesondere im Kinder-, Jugend- und Senioren-, Gesundheits- und Behindertenbereich, im Sport, der Wissenschaft, der Forschung und Bildung sowie der Kunst und Kultur.

Ab sofort hat man wieder die Möglichkeit, mit einem gemeinnützig anerkannten Verein/Organisation einen Förderantrag für Projekte, Vorhaben und Maßnahmen zu stellen.

Um bei der nächsten Jurysitzung berücksichtigt zu werden, muss der Antrag fristgemäß bis zum 24.01.2025 im Geschäftsbereich III der Stadt Dortmund eingegangen sein.

Eine Jury bestehend aus Vertreter*innen aus der Politik, Sparkasse Dortmund und der Stadtverwaltung Dortmund trifft in ihrer Sitzung am 04.02.2025 aus allen Anträgen eine Vorauswahl, die mit Empfehlungen an den Vorstand der Gemeinwohlstiftung der Sparkasse übermittelt wird. Die Ausschüttung der Stiftungsmittel wird in den darauffolgenden Wochen von der Sparkasse Dortmund verantwortet.

Folgende Felder fördert das Nachbarschaftsprogramm:

Begegnung/ Höfe/ Kleinkunst
z.B. Projekte, die sich auf die Gestaltung von Kunst und Kultur im Quartier beziehen oder Orte der Begegnung in Höfen schaffen;

Teilen/ Helfen/ Kümmern
z.B. soziale Projekte, durch die Kinder, Jugendliche, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen oder wirtschaftlich schwächere Menschen die unterstützt und gestärkt werden;

Lernen/ Bewegen/ Spielen
z.B. Projekte, die Bewegung von Menschen aller Altersgruppen fördern und entsprechende Angebote und Infrastrukturen in Nachbarschaften bzw. Quartieren etablieren wollen; Angebote, die für spielerisches und/oder bewegungsorientiertes Lernen, in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Trägern und Bildungseinrichtungen umgesetzt werden;

Ankommen/ Verstehen/ Erklären
z.B. Projekte, die zur Integration, zur Verselbständigung und Gemeinschaft von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, aller Altersgruppen durch Angebote beitragen und diese in Quartieren etablieren wollen;

Nicht förderfähig sind:

  • (Teil-)Mieten der Antragsteller*innen, die unabhängig von dem im Förderantrag beschriebenen Inhalt ohnehin geleistet werden müssen
  • Grundausgaben der Antragsteller*innen wie z.B. Energie, Versicherungen und Ähnliches
  • Personalkosten für ständige Mitarbeitende der Antragsteller*innen
  • Aufwandsentschädigungen und Honorare für Mitglieder der Antragsteller*innen

Weitere Informationen zum Verfahren:

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den aktuell gültigen Freistellungsbescheid nach §60a Abgabenordnung bei und richten ihn ausgefüllt und unterschrieben, postalisch oder persönlich an:

Stadt Dortmund, Fachbereich 1 / GB III
Südwall 21-23, 44135 Dortmund
Stichwort: Nachbarschaftsprogramm

Die Ausschüttung der Stiftungsmittel wird nach abschließender Genehmigung des Vorstandes in den darauffolgenden Wochen von der Sparkasse Dortmund verantwortet.

Weitere Förderrunden bzw. Jurysitzungen sind am 10.04.2025 und 08.07.2025

Die jeweiligen Bewerbungsfristen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich rechtzeitig mit Ihrem ausgefüllten Förderantrag. Dieser kann u.a. unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten angefordert werden, sofern Ihnen kein Antrag vorliegen sollte.
Fragen zum Nachbarschaftsprogramm werden Ihnen gerne unter der Rufnummer: 0231/ 50 24029 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr (außer freitags) oder unter der E-Mail-Adresse nachbarschaftsprogramm@stadtdo.de beantwortet.


Antragsunterlagen finden Sie hier: Antrag Nachbarschaftsprogramm